Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich „Flächentausch Lövenich“
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Anlagen:
1. Geltungsbereich 26. FNP-Änd.
2. Bekanntmachung 26. FNP-Änd.
3. Plan 26. FNP-Änd.
4. Begründung 26. FNP-Änd.
5. Tauschflächen
fnp_loevenich.zip | 933 KB |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich in Bürvenich „Neubau Dorfgemeinschaftshaus und Nutzungserweiterung vorhandenes Schützenh
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Anlagen:
1. Bekanntmachung 27. FNP.-Änd.
2. Geltungsbereiche 27. FNP.-Änd.
3. Plan 27. FNP.-Änd.
4. Begründung 27. FNP-Änd.
fnp_buervenich.zip | 366 KB |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Offenlage gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 51/4 Enzen „Pfarrer-Funke-Straße“
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Anlagen:
1. Bekanntmachung BP 51/4 1. Änd.
2. Geltungsbereich BP 51/4 1. Änd.
3. Plan BP 51/4 1. Änd.
4. Textliche Festsetzungen BP 51/4 1. Änd.
5. Begründung BP 51/4 1. Änd.
bplan_51_4.zip | 494 KB |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11/10 „Krefelder Straße“
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Anlagen:
1. Bekanntmachung BP 11/10 2. Änd.
2. Geltungsbereich BP 11/10 2. Änd.
3. Plan BP 11/10 2. Änd.
4. Begründung BP 11/10 2. Änd.
bplan_11_10.zip | 420 KB |
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/7 „Erweiterung Feuerwache Zülpich“
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Anlagen:
1. Bekanntmachung BP 11/7 8. Änd.
2. Geltungsbereich BP 11/7 8. Änd.
3. Plan BP 11/7 8. Änd.
4. Begründung BP 11/7 8. Änd.
bplan_11_7.zip | 457 KB |
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans der Stadt Zülpich Nr. 11/56 Smurfit Kappa „Zufahrt Papierfabrik Kappa zur B 477"
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Anlagen:
1. Lageplan BP 11/56 1. Änd.
2. Bekanntmachung BP 11/56 1. Änd.
3. Bebauungsplan BP 11/56 1. Änd.
4. Begründung mit Umweltbericht BP 11/56 1. Änd.
5. Landschaftspflegerischer Begleitplan BP 11/56 1. Änd.
6. Artenschutzprüfung BP 11/56 1. Änd.
7. Abwägung frühzeitige Beteiligung BP 11/56 1. Änd.
8. Stellungnahme Verkehrssituation
bplan_11_56.zip | 8615 KB |
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018
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Bekanntmachung Haushaltssatzung 2018 | 87 KB |
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 52/3 Lövenich „Am Wehr“
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52/3 - Am Wehr | 5004 KB |
Dritte erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich „Windkraftkonzentrationszonen“
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Alle notwendigen Unterlagen zur Bekanntmachung mit Beteiligung finden Sie unter der folgenden Dropboxadresse:
https://www.dropbox.com/sh/3ddvjmgult3b8zk/AACdi-vY-rMTyt0g6cyqoQxba?dl=0
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Zülpich in Schwerfen „Flächentausch Wohnbauflächen Beuelsbenden/Am Eichbaum“
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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/7 Zülpich „Schul- und Sportzentrum“
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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 34/3 Bürvenich „Kopmann II“
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Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018
Im Anhang finden Sie die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018
Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 | 306 KB |
Wasserrechtliches gehobenes Erlaubnisverfahren gem. §§ 8 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Förderung von Grundwasser der Wasserwerk Dirmerzheim GbR am Standort Dirmerzheim
Bekanntmachung
Die Wasserwerk Dirmerzheim GbR hat gemäß §§ 8 ff. und 15 WHG die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für zwanzig Jahre sowie die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG für die Förderung von Grundwasser in einer Menge bis zu 29.100.000 m³/a beantragt, um es als Trink- und Brauchwasser zu verwenden.
Die Förderung soll mittels 12 bestehender Tiefbrunnen D 32, D 33, D 35 bis D 39 und D 43 bis D 47 auf den Grundstücken
Brunnen Gemarkung Flur Flurstück
D32 Dirmerzheim 6 62
D33 Dirmerzheim 6 4
D35 Dirmerzheim 6 27
D36 Dirmerzheim 2 126
D37 Dirmerzheim 2 126
D38 Dirmerzheim 6 62
D39 Dirmerzheim 6 62
D43 Dirmerzheim 6 62
D44 Dirmerzheim 2 126
D45 Dirmerzheim 2 72 und 126
D46 Dirmerzheim 1 62
D47 Dirmerzheim 1 64
durchgeführt werden.
Die beantragte maximale Entnahmemenge beträgt 5.500 m³/h -115.100 m³/d - 29.100.000 m³/a. Die Förderung findet vollumfänglich aus dem Förderhorizont 8 (Hauptkiesserie) statt.
Zurzeit besteht für die Grundwasserförderung am Standort Dirmerzheim eine wasserrechtliche gehobene Erlaubnis in Höhe von 33.500.000 m³/a, die bis zum 31.12.2017 befristet ist.
Für die Förderung von Grundwasser von mehr als 10.000.000 m³/a besteht nach § 3 b und Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 24. Februar 2010 in der derzeit geltenden Fassung die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Für die beantragte Grundwasserförderung wird daher nach dem UVPG in Verbindung mit Artikel 3 der Richtlinie 2014/52/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Der Antragsteller hat hierzu gem. § 6 UVPG eine Umweltverträglichkeitsstudie vorgelegt. In der Umweltverträglichkeitsstudie hat der Antragsteller das Vorhaben vorgestellt und die durch das Vorhaben zu erwartenden Umweltauswirkungen sowie den Untersuchungsraum und die Wirkungsintensität sowie mögliche Betroffenheiten von Schutzgütern beschrieben.
Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird im Rahmen des gehobenen Erlaubnisverfahrens und des in diesem Zusammenhang ebenfalls gestellten Antrages auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 WHG unter Berücksichtigung der Bewertung der bei der Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellten Umweltauswirkungen der Vorhaben durchgeführt. Durch die Offenlage der Antragsunterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 Abs. 1 UVPG.
Die Antragsunterlagen, bestehend aus dem Antrag auf Erteilung der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis und den dazugehörigen Erläuterungen und Plänen (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen) sowie der Umweltverträglichkeitsstudie, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens des Unternehmens ergeben, liegen gemäß
§ 9 UVPG in Verbindung mit § 73 Abs. 3 bis 7 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG NRW) - in der zurzeit geltenden Fassung - einen Monat lang in den Kommunen Kerpen, Erftstadt, Weilerswist, Bornheim, Brühl, Swisttal, Zülpich, Euskirchen, Alfter, Rheinbach, Meckenheim, Grafschaft (Rheinland-Pfalz), Nörvenich, Wachtberg, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken kann, und zwar in der Zeit von Dienstag, den 15.08.2017 bis Donnerstag, den 14.09.2017 einschließlich
im Rathaus der Stadt Zülpich , Markt 21, Zimmer 210 während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Gleichzeitig wird diese Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Zülpich unter Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen werden parallel gem. § 27 a VwVfG NRW, d.h. mit Beginn der Offenlage bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite der Bezirksregierung Köln unter:
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren/54_wasserentnahmeverfahren/dimerzheim/index.html
zugänglich gemacht. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsichtnahme bei den oben genannten Kommunen ausliegenden Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch die Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum Donnerstag, den 28.09.2017, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Zülpich, Markt 21, 53909 Zülpich
oder bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Einwendungen erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG NRW alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach
§ 74 VwVfG einzulegen, können nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG innerhalb der vorgenannten Frist, d.h. bis zum Donnerstag, den 28.09.2017 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.
Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung oder der Stellungnahme zumindest der geltend gemachte Belang und die Art der Beeinträchtigung hervorgehen, die Einwendung unterschrieben und mit einem lesbaren Namen und Anschrift versehen ist. Einwendungen ohne diesen Mindestgehalt sind unbeachtlich.
Die Einwendungen werden an den Antragssteller weitergegeben. Auf Verlangen der jeweiligen Einwender/innen wird deren Namen und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit diese Angaben nicht zur Beurteilung des Inhalts der Einwendung erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig gegen den Antrag erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger der Vorhaben, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Zur Erörterung der gegen den oben genannten Antrag gegebenenfalls abgegebenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden, sonstigen Stellen und Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG NRW sowie der privaten Einwendungen findet am
Dienstag, den 17.10.2017, um 10.00 Uhr, in der Bezirksregierung Köln, Raum H 200 - Plenarsaal, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln, der Erörterungstermin statt.
Die Teilnahme ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen und bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt.
Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, können sich durch einen Bevollmächtigten im Termin vertreten lassen. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Abschluss des Erörterungstermins beendet ist.
Der Erörterungstermin ist nach § 73 Absatz 6 VwVfG NRW in Verbindung mit § 68 VwVfG NRW nicht öffentlich. Die Teilnahmeberechtigten werden gebeten, rechtzeitig zum Erörterungstermin zu erscheinen und sich am Eingang mit einem amtlichen Ausweisdokument auszuweisen. Teilnahmeberechtigte, die sich vertreten lassen, werden außerdem gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen, die von den bevollmächtigten Personen vorzulegen ist. Teilnahmeberechtigt für den Erörterungstermin sind der Träger des Vorhabens, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Betroffenen und diejenigen Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Weitere Informationen sowie Äußerungen und Fragen zum Verfahren können bis zum Ablauf der Auslegungsfrist bei der für das Verfahren zuständigen Bezirksregierung Köln angefordert bzw. eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsfrist von dem Zeitpunkt der Übermittlung angeforderter Informationen bzw. Beantwortung gestellter Fragen unberührt bleibt.
Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und die Teilnahme an dem Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden.
Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss des Verfahrens durch die Bezirksregierung Köln entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender/innen und diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.